Kosten

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Kassensitz ist es mir möglich, sowohl mit den gesetzlichen Krankenkassen als auch mit den privaten Krankenkassen abzurechnen. Zugleich können die Kosten der Therapie auch selbst getragen werden.

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten einer Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die fünf ersten Sitzungen (Sprechstunden) werden grundsätzlich ohne Antragsstellung von der Krankenkasse übernommen. Dazu muss die Krankenversichertenkarte eingelesen werden.

Privatversicherte

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich vorab informieren. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Beihilfeberechtigt

Bei Personen, die über die Beihilfestelle versichert sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel 80 % der Kosten, 20 % werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Selbstzahler

Es besteht auch die Möglichkeit, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 2,5-fachen Satz.